Der Wettbewerb steht Kurz- und Animationsfilmen aller Gattungen und Genre aus dem deutschsprachigen Raum und Dänemark offen. Die Beiträge dürfen eine Länge von 30 Minuten nicht überschreiten. Das Datum ihrer Fertigstellung soll nach dem 1.1.2010 liegen. Eine Teilnahme am Wettbewerb ist nur möglich, wenn der Teilnehmer für die Tage des Festivals eine Vorführkopie im Filmformat 35 mm oder als DVD zur Verfügung stellt. Alle anderen Film- und Videoformate werden nur nach Rücksprache akzeptiert.
Filmeinreichungen sind Online oder per Post möglich. Bei Online-Anmeldung genügt das Ausfüllen des Anmeldeformulars (s.u.) mit einem entsprechenden Link zum Download. Die Anmeldung mit Uploadmöglichkeit kann auch über http://www.reelport.com erfolgen. Bei Einreichung einer Sichtungskopie (DVD) per Post muss das Anmeldeformular zusätzlich ausgedruckt und der Kopie beigefügt werden. Je Film ist ein Anmeldeformular zu verwenden.
Einsendeschluss ist der 31. Juli 2012 !
Flensburger Kurzfilmtage
FH Flensburg
Kanzleistraße 91–93
24943 Flensburg
Die Kosten für den Versand sind von dem Einsender zu tragen. Annahmen von Sendungen, die dem Festival Kosten verursachen, müssen verweigert werden. Zur Sichtung eingesandte Materialien und Videokassetten können nicht zurückgesandt werden. Der Rück- oder Weiterversand der Vorführkopien, die im Rahmen der Kurzfilmtage gezeigt werden, geht zu Lasten des Flensburger Kurzfilmtage e.V.
Eine Auswahlkommission bestehend aus Angehörigen und Partnern der Fachhochschule Flensburg, der Universität Flensburg und des Vereins der Flensburger Kurzfilmtage e.V. entscheidet über die Auswahl der Filme, die im Festival gezeigt werden. Alle Bewerber/innen werden per Email benachrichtigt, ob ihre Filme für das Programm ausgewählt wurden oder nicht.
Alle Filme, die für den Wettbewerb ausgewählt sind, werden auf dem Festival vom 21. bis 24. November 2012 im Deutschen Haus in Flensburg präsentiert. Über die Preisvergabe entscheidet eine Fachjury. Der Publikumspreis wird während des Festivals durch Zuschauerabstimmung ermittelt. Es werden Geld- und Sachpreise vergeben. Eine aktualisierte Aufstellung der Preise wird auf der Website zum Festival aufgeführt.
Der Flensburger Kurzfilmtage e.V. ist ein gemeinnütziger Verein und verfolgt ausschließlich kulturelle Zwecke.
Die/der Unterzeichnende versichert, dass sie/er im Besitz der erforderlichen Rechte für eine Verwendung des Filmes im beschriebenen Rahmen ist.
Der/die Unterzeichnende verpflichtet sich, den Flensburger Kurzfilmtage e.V. von Forderungen dritter, die aus einer ungeklärten Rechtslage resultieren, freizuhalten.
Die/der Unterzeichnende versichert, dass sie/er berechtigt ist, den betreffenden Film an die Flensburger Kurzfilmtage zu verleihen.
Die/der Unterzeichnende erklärt mit der Abgabe der Anmeldung, dass er das Reglement des Wettbewerbs voll anerkennt.
Die Organisatoren der Flensburger Kurzfilmtage entscheiden über alle Zweifelsfragen und Spezialfälle, die von den Bestimmungen dieses Reglements nicht erfasst werden.